Wer sich die technischen Daten einer Arbeitsleuchte, eines Scheinwerfers oder einer anderen Fahrzeugbeleuchtung ansieht, stößt auf eine Reihe von Buchstaben und Zahlen auf der Linse oder dem Gehäuse. Codes wie E-Prüfzeichen, R10, R149, HCR oder PL tauchen regelmäßig auf. Das Verständnis der Bedeutung dieser Kennzeichnungen ist für Händler und technisches Personal unerlässlich, wenn es darum geht, Produkte auszuwählen, Kunden zu beraten oder die Verkehrszulassung zu überprüfen.
Dieser Artikel enthält eine verständliche und praxisnahe Erläuterung der einzelnen Codes, sodass die relevanten Informationen direkt anhand der Kennzeichnungen auf der Lampe abgelesen werden können.
Kurzer Überblick:
Die wichtigste Kennzeichnung an Fahrzeugbeleuchtungsvorrichtungen ist das E-Prüfzeichen. Es besteht aus einem „E“ in einem Kreis oder Rechteck, gefolgt von einer Zahl.
Der Buchstabe „E“ bestätigt, dass die Leuchte gemäß den europäischen Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung geprüft und zugelassen wurde. Die Zahl gibt das Land an, in dem die Zulassung erfolgte. In der Praxis spielt das Zulassungsland keine Rolle: Eine Leuchte mit E-Prüfzeichen darf in der gesamten Europäischen Union verwendet werden.
Das E-Prüfzeichen ist die offizielle Bestätigung, dass eine Leuchte die europäischen Anforderungen für den Einsatz auf öffentlichen Straßen erfüllt.
| E-Nummer | Land der Zulassung |
|---|---|
| E1 | Deutschland |
| E2 | Frankreich |
| E3 | Italien |
| E4 | Niederlande |
| E5 | Schweden |
| E6 | Belgien |
| E7 | Ungarn |
| E8 | Tschechische Republik |
| E9 | Spanien |
| E11 | Vereinigtes Königreich |
| E12 | Österreich |
| E13 | Luxemburg |
| E14 | Schweiz |
Neben dem E-Prüfzeichen ist auf einer Leuchte in der Regel ein Code mit dem Buchstaben R angegeben, beispielsweise 10R06 oder 149R00. Der R-Code gibt an, nach welcher Vorschrift die Leuchte geprüft wurde und wofür sie zugelassen ist.
Die Ziffern vor dem „R“ beziehen sich auf die europäische Typgenehmigungsnummer und geben die Beleuchtungskategorie an. Der Buchstabe „R“ steht für „Regulation“ (Verordnung). Die beiden Ziffern direkt nach dem „R“ geben an, welche Fassung der Verordnung bei der Prüfung zugrunde gelegt wurde. Je höher diese Zahl ist, desto aktueller sind die Anforderungen, anhand derer die Leuchte geprüft wurde.
Auf diesen Code folgt eine längere Nummer: die eindeutige Zulassungsnummer, die diesem spezifischen Lampenmodell von der Prüfstelle zugewiesen wurde. Dadurch lässt sich die Zulassung genau auf die jeweilige Prüfung und das jeweilige Modell zurückverfolgen.
Nehmen Sie den Code 10R06 22407:
R10 bedeutet, dass eine Leuchte auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geprüft wurde. Sie darf keine Störungen an den elektronischen Systemen des Fahrzeugs verursachen, darunter Airbagsysteme, Bordcomputer, Radio- und DAB-Empfang, GPS oder ISOBUS. Bei Arbeitsscheinwerfern ist R10 in der Regel die einzige vorgeschriebene Zertifizierung, da diese Leuchten nicht als Straßenbeleuchtung eingestuft sind, aber sicher im Zusammenspiel mit der Fahrzeugelektronik funktionieren müssen.
R148 gilt für Leuchten, die für Signalfunktionen verwendet werden, darunter Blinker, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Tagfahrleuchten, Rückfahrleuchten und Nebelschlussleuchten. Diese Regelung ersetzt eine Reihe älterer Einzelvorschriften (R4, R6, R7, R23, R38, R87, R91 und andere).
Die Regelung R149 gilt für Leuchten, die für den Einsatz auf öffentlichen Straßen bestimmt sind und die Fahrbahn vor dem Fahrzeug ausleuchten. Dazu gehören Nebelscheinwerfer, Abblendlicht (sowohl symmetrisch als auch asymmetrisch), Fernlicht und Kurvenlicht. Die Regelung R149 hat eine Reihe älterer Vorschriften ersetzt, darunter die Regelungen R112 und R113. Eine Leuchte mit R149-Zulassung ist für den Einsatz als Straßenbeleuchtung beim Befahren öffentlicher Straßen zertifiziert.
| Vorheriger Code | Aktueller Code | Anwendung |
|---|---|---|
| R4 | R148 | Hinteres Kennzeichenlicht |
| R6 | R148 | Blinker / Richtungsanzeiger |
| R7 | R148 | Front- und Heckpositionsleuchten, Bremsleuchten und Umrissleuchten |
| R23 | R148 | Rückfahrscheinwerfer |
| R38 | R148 | Nebelschlussleuchten |
| R87 | R148 | Tagfahrlicht (DRL) |
| R91 | R148 | Seitenmarkierungsleuchten |
| Vorheriger Code | Aktueller Code | Anwendung |
|---|---|---|
| R19 | R149 | Nebelscheinwerfer |
| R112 | R149 | Scheinwerfer mit asymmetrischem Abblend- oder Fernlicht |
| R113 | R149 | Scheinwerfer mit symmetrischem Abblend- oder Fernlicht |
| R119 | R149 | Kurvenlicht |
| R123 | R149 | Adaptive Frontbeleuchtungssysteme |
Neben dem E-Prüfzeichen und dem R-Code können Scheinwerfer auch Codes wie HC, HR, HCR oder HC/R aufweisen. Diese geben an, welche Lichtfunktion der Scheinwerfer erfüllt.
| Code | Bedeutung | Beschreibung |
|---|---|---|
| HC | Nur Abblendlicht | Zugelassen für Abblendlicht im normalen Straßenverkehr |
| Personalwesen | Nur Fernlicht | Zugelassen für Fernlicht zur maximalen Ausleuchtung |
| HCR | Abblendlicht und Fernlicht | Beide Funktionen können gleichzeitig genutzt werden |
| HC/R | Abblendlicht oder Fernlicht | Funktionen können nicht gleichzeitig verwendet werden |
In der Nähe der E-Kennzeichnung befindet sich häufig eine zweistellige Zahl, beispielsweise 12, 15 oder 45. Dabei handelt es sich um die Referenznummer, die die Intensität des Fernlichts angibt. Sie kann als Lichtwert verstanden werden, der angibt, in welchem Maße eine Lampe zur gesamten Fernlichtintensität des Fahrzeugs beiträgt.
Gemäß den europäischen Vorschriften darf die Summe der Referenznummern aller Fernlichtlampen an einem einzelnen Fahrzeug 100 nicht überschreiten. Dies umfasst sowohl die serienmäßigen Scheinwerfer als auch alle zusätzlichen Scheinwerfer oder Zusatzfernlichtlampen, die am Fahrzeug angebracht sind.
Verfügt ein Fahrzeug über mehrere Fernlichtquellen, werden alle Referenznummern addiert. Beispiel:
Diese Vorschrift soll verhindern, dass Fahrzeuge übermäßig helles Licht ausstrahlen, das andere Verkehrsteilnehmer blenden könnte.
Die Buchstaben „PL“ auf einer Lampe weisen darauf hin, dass die Linse aus Kunststoff besteht. „PL“ steht für „Plastic Lens“ (Kunststofflinse). Bei modernen Lampen wird standardmäßig hochwertiger Kunststoff anstelle von Glas verwendet. Kunststoff ist leichter, widerstandsfähiger gegen Steinschlag und besser für die Vibrationen und die intensive Nutzung geeignet, wie sie bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen typisch sind.
Alle Kennzeichnungen an einer Leuchte geben Auskunft darüber, ob sie für den Straßenverkehr zugelassen ist, wofür sie zugelassen ist und ob sie sicher mit der Fahrzeugelektronik zusammenarbeitet. Das Verständnis dieser Codes ermöglicht es Händlern, Produkte korrekt auszuwählen, die Konformität zu überprüfen und Kunden kompetent zu beraten.
Alle CRAWER-Produkte verfügen über die für ihren Verwendungszweck erforderlichen Zertifizierungen. Ausführliche Informationen zu den Zertifizierungen finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten sowie in der technischen Dokumentation. Bei Fragen zu technischen Spezifikationen oder zur Konformität wenden Sie sich bitte an Ihren CRAWER-Kundenbetreuer.